Nachdem viele Unternehmen mit viel Aufwand ihre Websites „DSGVO konform“ hergerichtet haben, bzw. das Agenturen wie M&W für sie gemacht haben, bleibt keine Zeit zum Zurücklehnen. Noch stehen uns ja weitere Änderungen durch die angekündigte E-Privacy-Verordnung bevor und schon gibt es überarbeitete Versionen zu den bestehenden, neuen Datenschutzerklärungen. Um unseren Kunden rechtskonforme Websites zu sichern, gilt es also schon wieder, die bestehenden Erklärungen zu aktualisieren. Bei den Unternehmen kommt das sicher nicht gut an und für unsere Programmierer geht das Spiel von vorne los. Ein Beispiel: der folgende Passus ist zusätzlich einzupflegen und hervorzuheben.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Und so wird die Datenschutzerklärung länger und länger. Wie war das doch? Die Datenschutzerklärung sollte doch möglichst übersichtlich und leicht verständlich sein. Na das mag sein, nur muss man viel Zeit mitbringen, um das alles zu lesen und zu begreifen. Wir von M&W https://www.mweging.de bleiben im Sinne des Full-Service Gedankens für unsere Kunden am Ball!